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NACHRICHTEN
NEUIGKEITEN AUS DEN BRANCHEN

Hier finden Sie regelmäßig Neuigkeiten aus den Branchen rund um die Themen Personal, Pflegeeinrichtungen und Seniorenimmobilien.

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Ver.di ist tariffähig

Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 1 ABR 24/21

Mit der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts steht fest, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tariffähig ist. Damit kann sie Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen.

Ver.di wurde im Jahr 2001 durch einen Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Millionen Mitglieder und ist ua. für die Pflegebranche zuständig. Der Antragsteller – ein Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland – hat die Feststellung begehrt, dass ver.di in der Pflegebranche nicht tariffähig ist. Ihr fehle in diesem Bereich die erforderliche – durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelte – Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite. Hilfsweise hat der Antragsteller geltend gemacht, ver.di sei bezogen auf ihren gesamten satzungsmäßigen Organisationsbereich tarifunfähig.

(...)

Die vollständige Pressemitteilung (Nr. 36/22) des Bundesarbeitsgerichts vom13.09.2022 finden Sie hier.

Bundesgerichtshof © Joe Miletzki

Urteil wegen lebensgefährlicher Insulingaben einer Altenpflegehelferin rechtskräftig

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.09.2022 - Aktenzeichen 6 StR 52/22

Das Landgericht Würzburg hat die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte die Angeklagte, eine Altenpflegehelferin, zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen. Sie wollte erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung. Die geschädigten Frauen wurden gerettet. Das Landgericht hat sich nicht vom Tötungsvorsatz überzeugen können.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern.

(...)

Die vollständige Pressemitteilung (Nr. 133/2022) des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2022 hierzu finden Sie hier.

Justitia Göttin

Zur Frage der vorläufigen Betriebsuntersagung eines Seniorenwohnheims im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 18.08.2022 - Aktenzeichen 6 S 45/22

Orientierungssatz

 

  1. Die Beurteilung, ob die Zahl der Beschäftigten einer Einrichtung ausreichend ist, ist nicht anhand starrer Zahlen, sondern nach Lage des Einzelfalls und den dafür relevanten Gesichtspunkten zu treffen.

  2. Für die Prüfung einer ausreichenden personellen Versorgung der in einer Einrichtung lebenden Bewohner ist es hinreichend, wenn im Wesentlichen auf Bewohnerlisten mit Angabe der Pflegegrade sowie die Soll- und Ist-Dienstpläne der Einrichtung zurückgegriffen wird.

  3. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen ist im Rahmen des Verfahrens nach 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anhand einer Folgenbetrachtung vorzunehmen, sofern sich die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes und damit die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens mit den Mitteln des gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens nicht eindeutig klären lassen.

  4. Der allgemeine Hinweis darauf, wonach bei offenen Erfolgsaussichten in der Regel die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu gewähren ist, wenn eine sofort vollziehbare Untersagung die Existenz eines Unternehmens gefährde, ist in den Fällen der Betriebsuntersagung eines Seniorenheimes unzureichend, da die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit typische Folge jeder Heimschließung ist.

Vollständiger Beschluss in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank hier.

Justitia Göttin

Wohn- und Betreuungsvertrag: Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in WBV

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 4 U 143/22

Die Wirksamkeit von Erhöhungen des vertraglich vereinbarten Entgelts für Unterbringungsleistungen richtet sich nach § 12 des Wohn- und Betreu-

ungsvertrags (WBV). Erfolgt keine Zustimmung zu einer Beitragserhöhung, muss der Heimträger auf eine solche klagen; in diesen Fällen wird mit Rechtskraft eines zusprechenden Urteils mit Rückwirkung auf den Erhöhungszeitpunkt die Zustimmung fingiert. Dabei stellt das Verstreichen-

lassen einer Kündigungsfrist ebenso wenig eine Annahme zur Entgelterhöhung dar, wie eine Teilzustimmung (lediglich Zahlung eines Teilbetrags).

JURIS-Dokument hier.

Bundesgerichtshof © Joe Miletzki

Eine Unterbringung setzt eine konkrete Gefahr voraus

Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.07.2022 - Aktenzeichen XII ZB 81/22

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Ein- tritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen (...).

(...)

Den vollständigen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2022 finden Sie hier.

Bundesarbeitsgericht © Bundesarbeitsgericht

Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 01.06.2022 - Aktenzeichen 5 AZR 28/22

Der Arbeitgeber Ann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigten, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.

(...)

Die vollständige Pressemitteilung (Nr. 21/22) des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2022 hierzu finden Sie hier.

COVID-19 © geralt | pixabay

Expertenrat empfiehlt Hygienemanagement in Pflegeeinrichtungen

10. Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 vom 24.05.2022

Alten- und Pflegeheime sollten gesetzlich verpflichtet werden, ein Hygienemanagement einzuführen. Dafür spricht sich der Coronaexpertenrat der Bundesregierung aus.

Die Stellungnahme des Expertenrats können Sie hier abrufen.

Bundesgerichtshof © Joe Miletzki

Corona-"Lockdown" rechtfertigt keine Kürzung des Heimentgelts

Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.04.2022 - Aktenzeichen III ZR 240/21

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2022 über die Frage entschieden, ob Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung wegen Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen, die im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hoheitlich angeordnet wurden, zu einer Kürzung des Heimentgelts berechtigt sind.

Der BGH in Karlsruhe entschied, dass die Schwerpunkte eines Pflegevertrags, wie das Bereitstellen eines Zimmers als Wohnraum sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, trotz des "Lockdowns" in vollem Umfang erbracht werden. Auch die Geschäftsgrundlage für den Pflegevertrag habe sich nicht schwerwiegend geändert.

Die Pressemitteilung (Nr. 78/2022) des Bundesgerichtshofs vom 01.06.2022 hierzu finden Sie hier.

Bundesarbeitsgericht © Bundesarbeitsgericht

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 01.03.2022 - Aktenzeichen 9 AZR 260/21

Rückzahlungsvereinbarungen über Fortbildungskosten sind prinzipiell zulässig. Arbeitgeber können bei einer vorzeitigen Kündigung allerdings nicht immer die Rückzahlung von Fortbildungskosten verlangen. Der Grund für die Kündigung ist entscheidend.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Fall einer Altenpflegerin eine Rückzahlungsverpflichtung der Arbeitnehmerin wegen einer krankheitsbedingten Eigenkündigung für unwirksam erklärt.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Volltext finden Sie hier.

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