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Arbeitszeugnis

ARBEITSZEUGNIS

EINFACH ODER QUALIFIZIERT

Die KANZLEI BREUER-GUTBROD berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Bereich der Erstellung und Überprüfung von qualifizierten Arbeitszeugnissen.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis regelt der § 109 GewO, der wie folgt lautet:

Gewerbeordnung (GewO)

§ 109 - Zeugnis

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

 

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Sie möchten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen oder überprüfen lassen?

Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf! Die KANZLEI BREUER-GUTBROD hilft Ihnen gerne!

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