RECHTSBERATUNG
BERATEN . VERTRETEN . SCHLICHTEN
Der Rechtsanwalt ist gemäß § 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Gemäß § 3 Absatz 3 BRAO hat jedermann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Nach § 1 Absatz 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) hat der Rechtsanwalt als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Berichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Die Rechtsberatung der KANZLEI BREUER-GUTBROD rund um die Themen Personal, Pflegeeinrichtungen und Pflegeimmobilien erfolgt genau nach diesen Grundsätzen!
Beraten
Die Rechtsberatung steht für die juristische Hilfeleistung in fremden Rechtsangelegenheiten gegenüber dem Mandanten im Innenverhältnis, die die individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Fragen für private und/oder juristische Personen umfasst.
Vertreten
Die Rechtsvertretung des Mandanten umfasst die rechtliche Hilfeleistung im Außenverhältnis gegenüber Dritten, gleichgültig, ob sich diese im Rahmen eines Prozesses vor Gericht, gegenüber einer Behörde oder gegenüber einem Privaten auswirkt.
Schlichten
Schlichten ist besser als richten!
Die Aufgabe der Rechtsanwälte besteht nicht allein in der Prozessführung.
Sie sind ebenso bestrebt, Streitigkeiten gütlich zu schlichten und durch eine konflikt- sowie prozessvermeidende Beratung kostenintensive Prozesse zu vermeiden.