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Rechtsgebiete

RECHTSGEBIETE

RUND UM DIE THEMEN PEOPLE & CULTURE,
PERSONAL- UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die mit den Themen People & Culture sowie Personal- und Unternehmensführung in Verbindung stehen.

 

Die KANZLEI BREUER-GUTBROD ist insbesondere auf den folgenden Rechtsgebieten tätig (nicht abschließende Auflistung):

ARBEITSRECHT

 

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst alle Fragen rund um die Anstellung, die Beendigung und die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, wie etwa Arbeitsverträge, Kündigungen, Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten (Arbeitszeitmodelle). Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden in diesem Rechtsgebiet bearbeitet.

COMPLIANCE

 

Compliance bedeutet, dass Unternehmen gesetzliche und interne Regeln und Standards einhalten. Es geht darum, Risiken zu minimieren sowie rechtliche und ethische Standards zu wahren. Compliance betrifft Bereiche wie Datenschutz, Korruptionsbekämpfung, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Corporate Governance. Eine effektive Compliance-Strategie erfordert eine umfassende Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung.

KAUFRECHT

Das Kaufrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer bei Waren- oder Gütertransaktionen. Es umfasst Vertragsabschluss, Lieferung, Gewährleistung und Mängelhaftung. Dabei werden Aspekte wie Eigentumsübertragung, Beschaffenheitsgarantien, Rücktrittsrechte und Schadensersatz behandelt. Bei Vertragsverletzungen gibt es unterschiedliche Ansprüche wie Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags.

VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht umfasst Regelungen zur Gestaltung, Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen wie z.B. Arbeits-, Dienstleistungs-, Werk-, Miet-, und Kaufverträge. Es regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie z.B. Vertragsfreiheit, Form, Inhalte, Vertragsstrafen, Änderungen und Kündigung. Präzise Formulierungen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen vermeiden rechtliche Konflikte und Vertragsverletzungen. Bei Streitigkeiten oder Vertragsverletzungen stehen Ansprüche wie z.B. Schadensersatz oder Rücktritt zur Verfügung.

VERWALTUNGSRECHT

 

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Es betrifft alle Bereiche der Verwaltung, z.B. Baurecht, Gewerberecht oder Umweltrecht. Es geht um die Frage, welche staatlichen Eingriffe in die Rechte der Bürger zulässig sind und welche Verwaltungsakte rechtmäßig sind. Bürger können sich gegen unzulässige Eingriffe durch Widerspruch, Klage oder Eilantrag zur Wehr setzen.

WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT

 

Das Wirtschafts- und Unternehmensrecht betrifft Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit Gründung, Führung und Beendigung eines Unternehmens ergeben. Es stellt somit einen wichtigen Rahmen für alle wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens dar.

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